TUZ KFZ-GUTACHTEN
WIR GEBEN IHNEN SICHERHEIT

Willkommen auf unserer Wissensseite! Hier finden Sie wertvolle Informationen und Tipps rund um Kfz-Gutachten. Informieren Sie sich jetzt!

Nutzungsausfall

Der Geschädigte, der kein Ersatzfahrzeug anmietet, hat grundsätzlich Anspruch auf Geldentschädigung im Sinne von § 249 Abs. 2 BGB für die Entziehung der Nutzungsmöglichkeit seines beschädigten Pkw.

Die Höhe der Nutzungsausfall-entschädigung bemisst sich unter anderem nach der Reparaturdauer, der Fahrzeugklasse und dem täglichen Nutzungsausfallbetrag, der von Versicherungen meist nach Tabellen festgelegt wird.

Unser Tipp:

TUZ Kfz-Gutachten dokumentiert den Schaden und die Ausfallzeit Ihres Fahrzeugs genau - so ist Ihr Anspruch auf Nutzungsausfall bestens gesichert.

Wertminderung

Auch wenn ein Auto nach einem Unfall fachgerecht repariert wurde, ist es auf dem Gebrauchtwagenmarkt meist weniger wert als vorher.
Der Grund: Käufer bevorzugen Fahrzeuge ohne Unfallschaden.
Dieser Wertverlust, der allein durch den Unfall entsteht, heißt merkantile Wertminderung.

Wichtig:

Sie ist ein erstattungsfähiger Teil des Unfallschadens, den die Versicherung ersetzen muss.

Totalschaden

Ein Totalschaden liegt vor, wenn sich eine Reparatur wirtschaftlich nicht mehr lohnt.
Das bedeutet:
Die Reparaturkosten sind höher als der Wiederbeschaffungswert des Fahrzeugs – also mehr, als das Auto vor dem Unfall noch wert war.

Hinweis:

In diesem Fall zahlt die Versicherung in der Regel den Wiederbeschaffungswert abzüglich des Restwerts.

Bagatellschäden

Ein Bagatellschaden ist ein sehr kleiner Schaden am Fahrzeug, der ohne großen Aufwand repariert werden kann.
Typische Beispiele sind kleine Kratzer im Lack, Dellen, Schrammen oder geringfügige Kunststoffschäden an Stoßfängern.

Ein Bagatellschaden liegt in der Regel vor, wenn die Reparaturkosten unter ca. 750 Euro liegen.
Bei Bagatellschäden wird kein vollständiges Gutachten benötigt – hier reicht meist ein Kurzgutachten.

Wichtig:

Auch kleine Schäden sollten fachgerecht dokumentiert werden – denn selbst scheinbar harmlose Dellen können versteckte Schäden verursachen.

Wiederbeschaf-fungswert

Der Wiederbeschaffungswert ist der Betrag, den man benötigt, um ein gleichwertiges Fahrzeug wie vor dem Unfall wieder zu kaufen. Er beschreibt also, was dein Auto kurz vor dem Unfall wert war – nicht den Neupreis, sondern den aktuellen Marktwert.

Dabei werden Faktoren wie

  • Alter
  • Laufleistung
  • Ausstattung
  • Pflegezustand und regionale Marktpreise
    berücksichtigt.

Wichtig:

Der Wiederbeschaffungswert spielt vor allem bei der Totalschadenabrechnung eine große Rolle.
Er dient als Grundlage, um die Entschädigung durch die Versicherung zu berechnen.

Restwert

Der Restwert ist der Wert, den dein Auto nach einem Unfall noch hat, also der Preis, den man beim Verkauf oder bei der Verschrottung des beschädigten Fahrzeugs noch erzielen kann.

Das bedeutet:
Auch wenn dein Auto kaputt ist, kann es für Ersatzteile oder als Schrott noch etwas Geld bringen – das ist der Restwert.

Wichtig:

Bei einem Totalschaden wird der Restwert vom Wiederbeschaffungswert abgezogen, um die Versicherungsentschädigung zu berechnen.

Altschaden

Ein Altschaden ist ein Schaden am Fahrzeug, der bereits vor dem aktuellen Unfall bestanden hat.

Das können zum Beispiel

  • alte Dellen,
  • Kratzer,
  • Roststellen oder

frühere Unfallschäden sein, die nicht oder nur teilweise repariert wurden.

Wichtig:

Bei der Schadenbewertung wird ein Altschaden nicht als Folge des aktuellen Unfalls betrachtet.

Fiktive Abrechnung

Bei der fiktiven Abrechnung lässt sich der Geschädigte die Reparaturkosten auch dann von der Versicherung erstatten, wenn er das Fahrzeug nicht tatsächlich reparieren lässt.

Das bedeutet:
Du kannst dir das Geld auszahlen lassen, das für die Reparatur nötig wäre – auch wenn Du dein Auto nicht in die Werkstatt gibst.

Hinweis:

Die Versicherung zahlt dann die netto Reparaturkosten, also den Betrag, der für die Reparatur tatsächlich anfallen würde (ohne MwSt., wenn Du nicht Unternehmer bist).

Schmerzensgeld

Schmerzensgeld ist eine Geldzahlung, die Du bekommst, wenn Du durch einen Unfall körperliche oder seelische Schmerzen erleidest.

Es soll den nicht-materiellen Schaden – also das Leiden, die Schmerzen oder die Beeinträchtigung deiner Lebensqualität – ausgleichen.

Wichtig:

Schmerzensgeld wird zusätzlich zu den medizinischen Kosten und dem Verdienstausfall gezahlt.

Die Höhe des Schmerzensgeldes richtet sich nach

  • der Schwere der Verletzungen,
  • der Dauer der Beeinträchtigung und
  • den individuellen Umständen des Unfallopfers.

Unfall gehabt? So handeln Sie richtig

Ein Unfall ist immer stressig – mit den richtigen Schritten behalten Sie die Kontrolle und sichern Ihre Rechte.

01

Ruhe bewahren & Unfallstelle sichern

Bleiben Sie ruhig und verschaffen Sie sich einen Überblick über die Situation:

  • Warnblinkanlage einschalten
  • Warnweste anziehen
  • Unfallbeteiligte Zeugen aus der Gefahrenzone bringen
  • Warndreieck aufstellen (Landstraße ca. 100m, Autobahn ca. 200m)

02

Erste Hilfe leisten & Notruf absetzen

Prüfen Sie, ob Personen verletzt sind, und leisten Sie Hilfe. Rufen Sie bei Bedarf Polizei oder Rettungsdienst (110 / 112) und geben Sie dabei folgende Informationen:

  • Wer spricht? – Ihr Name
  • Was ist passiert? – Kurze Beschreibung des Unfalls
  • Wo ist es passiert? – Unfallort
  • Wann ist es passiert? – Datum und Uhrzeit
  • Wie viele Verletzte? – Anzahl und Schwere der Verletzungen

 

03

Daten sichern & dokumentieren

Notieren Sie Personalien, Versicherungsdaten und Kennzeichen aller Beteiligten. Machen Sie Fotos vom Schaden, der Unfallstelle und, falls möglich, eine kurze Skizze des Unfallhergangs.

04

Gutachter hinzuziehen

Beauftragen Sie einen qualifizierten und unabhängigen Kfz-Sachverständigen, um den Schaden neutral bewerten zu lassen. So sichern Sie Ihre Rechte und eine schnelle Schadenregulierung.

Wichtig: Machen Sie vor Ort niemals ein Schuldeingeständnis!

FAQ

Die Schadensabwicklung ist komplex und voller Fragen

 Holen Sie sich einen vertrauensvollen, professionellen Partner an Ihre Seite. 

Jeder Unfallschaden und die Situation ist individuell. Gerne beantworten wir Ihre Fragen per Telefon oder unkompliziert per WhatsApp.

Sie sind Geschädigter!
Häufige Fragen:

Bei individuellen Fragen stehen wir Ihnen jederzeit zur Verfügung.

Darf ich mir einen Kfz-Gutachter (Kfz-Sachverständiger) selbst aussuchen?

Wurden Sie unverschuldet in einen Autounfall verwickelt, ist das ein Haftpflichtschadenfall. Als Geschädigter haben Sie die freie Wahl eines unabhängigen Kfz-Sachverständigen. Dies gilt auch, wenn die gegnerische Versicherung ein Gutachten in Auftrag gibt.

Wer trägt die Kosten für einen Kfz-Gutachter (Kfz-Sachverständigen) nach einem unverschuldeten Autounfall?

Die Kosten für das Kfz-Gutachten nach einem unverschuldeten Schadensfall muss die gegnerische Versicherung des Unfallverursachers tragen. Unter § 249 BGB ist geregelt, dass der Unfallgegner zu Schadenersatz verpflichtet ist. Ihnen entstehen keinerlei Kosten nach einem unverschuldeten Autounfall.

Freie Werkstattwahl: Ja oder Nein?

Ja, auch wenn die Reparaturkosten ein häufiger Streitpunkt zwischen dem Unfallgeschädigten und der gegnerischen Versicherung sind. Denn die Versicherung versucht durch die Reparatur in deren Partnerwerkstätten Geld zu sparen. Sie haben allerdings die freie Kfz Werkstattwahl, ob nun freie Werkstatt oder Markenwerkstatt.

Wer trägt die Kosten für einen Fachanwalt für Verkehrsrecht?

Als Unfallgeschädigter dürfen Sie auf Kosten der gegnerischen Versicherung einen Fachanwalt für Verkehrsrecht beauftragen, um Ihre Ansprüche geltend zu machen. Bei Bedarf empfehlen wir Ihnen gerne einen Anwalt aus unserem Netzwerk.

Wie ist der Ablauf der Schadensregulierung nach einem Unfall?

Ist die Schuldfrage eindeutig geklärt, können Sie die gesamte Schadensabwicklung getrost an einen unabhängigen Kfz Gutachter übergeben. Er sendet das Gutachten an alle Beteiligten und Sie müssen lediglich auf die Überweisung der gegnerischen Versicherung warten. Ob Sie sich für die Auszahlung des Unfallschadens (fiktive Abrechnung) oder die Reparatur Ihres Autos entscheiden, bleibt im Haftpflichtschadenfall Ihnen überlassen.

Was passiert, wenn die Versicherung Kürzungen vornimmt?

Ein fachkundiger Kfz Gutachter kennt Ihre Ansprüche nach einem unverschuldeten Autounfall genau. Ebenso, dass Versicherungen Geld sparen wollen, wo es nur geht. Allerdings müssen Sie als Geschädigter nach dem Unfall so gestellt werden, als wäre der Unfall nicht passiert. Sollte die Versicherung versuchen, Ansprüche zu streichen oder zu kürzen, ziehen wir bei Bedarf einen Anwalt hinzu und setzen Ihre Rechte durch.

Habe ich Anspruch auf einen Mietwagen?

Ja, bei einem Haftpflichtschadensfall haben Sie das Recht auf einen Mietwagen. Dies gilt für die Dauer der Reparatur oder im Falle eines Totalschadens für die Dauer der Wiederbeschaffung. Alternativ können Sie sich auch für eine Nutzungsausfallentschädigung entscheiden.

Was ist der Unterschied zwischen Schadengutachten und Kostenvoranschlag?

Ein Schadengutachten wird von einem Sachverständigen erstellt und hat rechtliche Gültigkeit gegenüber Versicherungen. Ein Kostenvoranschlag wird meist von einer Werkstatt erstellt und dient nur als Preisabschätzung.

Wie lange dauert die Begutachtung vor Ort?

In der Regel 30-60 Minuten, abhängig von Fahrzeugtyp und Schadensumfang.

Sie sind Verursacher!
Häufige Fragen:

Bei individuellen Fragen stehen wir Ihnen jederzeit zur Verfügung.

Vorgehensweise der Schadensmeldung nach einem Unfall?

Als Unfallverursacher müssen Sie innerhalb von sieben Tagen den Schaden Ihrer und der gegnerischen Versicherung melden. Vermeiden Sie Schuldeingeständnisse am Unfallort. Die Schadensmeldung kann telefonisch oder online vorgenommen werden und enthält folgende Angaben: 

  • Vollständige Kontaktdaten des Versicherungs­nehmers und Unfallopfers
  • Versicherungs­nummer
  • Zeitpunkt des Schadens
  • Beschreibung des Schadens und des Unfallhergangs
  • Unfallbericht
  • Nachweise wie Fotos, Videos, Polizeibericht und Zeugenaussagen

Muss ich die Polizei einschalten?

Handelt es sich lediglich um einen Bagatellschaden (etwa 750 Euro) und ist die Schuldfrage eindeutig geklärt, ist dies nicht nötig. Bei Verletzten, unklarer Schuldfrage oder größeren Blechschäden sollten Sie unbedingt die Polizei hinzuziehen.

Schaden ohne Versicherung abwickeln?

Schnell kann man auf die Idee kommen, den Unfallschaden ohne die Versicherung abzuwickeln, um eine Hochstufung zu vermeiden oder Zeit zu sparen. Dazu würden wir nur raten, wenn es sich um einen kleinen Schaden (Bagatellschaden) handelt und Sie die Kosten genau einschätzen können. Allerdings ist diese Einschätzung für Laien oft schwierig und es können Folgekosten des Schadens entstehen. 

Unfall innerhalb der Probezeit verursacht - welche Strafe droht?

Für Unfallverursacher innerhalb der Probezeit kann es zu einer Probezeitverlängerung, Punkten in Flensburg, einem Bußgeld oder gar einem Fahrverbot kommen – je nach Verstoß. Die Unterteilung erfolgt in A- und B-Verstöße.

Wer beauftragt den Gutachter?

Im Falle eines selbst verschuldeten Unfalls läuft die Beauftragung eines Kfz Gutachters über Ihre Versicherung, diese ist weisungsbefugt.

Wer trägt die Kosten für das Kfz-Gutachten?

Die Kosten für das Gutachten des Unfallopfers trägt die Versicherung des Unfallverursachers. Ob für Ihr eigenes Fahrzeug ein Gutachten angefordert wird, liegt im Ermessen Ihrer Versicherung.

Die Schuldfrage ist unklar!
Häufige Fragen:

Bei individuellen Fragen stehen wir Ihnen jederzeit zur Verfügung.

Wer klärt bei einem Unfall die Schuldfrage?

Vorab: Vermeiden Sie ein Schuldeingeständnis am Unfallort. Das kann Ihnen später nachteilig ausgelegt werden. Bei unklarerer Schuldfrage sollte die Polizei hinzugezogen werden, die einen Unfallbericht erstellt. Für weitere Beweisaufnahme und Dokumentation kann man einen Kfz-Gutachter hinzuziehen. Sollten diese Maßnahmen nicht ausreichen, um die Schuldfrage zu klären, würde man einen Fachanwalt einschalten.

Wer zahlt, wenn die Schuldfrage ungeklärt ist?

Eindeutige Antwort: erst einmal niemand. Denn die Schuldfrage muss eindeutig geklärt sein, damit die Versicherung die Schadensregulierung vornimmt. Ein unabhängiger Kfz-Gutachter kann hier bares Geld wert sein.

Gibt es immer nur einen Schuldigen nach einem Unfall?

Nein, es gibt auch die Möglichkeit der Teilschuld. Eine Teilschuld kann zu unterschiedlichen Teilen zugeordnet werden: Ihr Unfallgegner erhält 60 % Teilschuld und Sie 40 %. Nach diesem Prozentsatz errechnet sich der Anteil des Schadensersatzes.

Darf die Polizei die Schuldfrage klären?

Die Polizei darf keine Beurteilung der Schuldfrage vornehmen. Jedoch ist Ihr Unfallbericht Basis für die Klärung. Eine Entscheidung über die Schuldfrage dürfen Kfz-Sachverständige oder Gerichte übernehmen.

Ihre Ersatzansprüche nach einem Unfall:

Sie haben nach einem unverschuldeten Autounfall umfassende Schadenersatzansprüche. Die Versicherung des Unfallverursachers muss aufkommen für:

Merken Sie sich!

  • Reparaturkosten (inkl. ortsüblichen UPE-Aufschlägen)

 

  • einen Mietwagen oder Nutzungsausfall

 

  • bei Bedarf Kosten für Bergung/Abschleppdienst

 

  • die erlittene merkantile Wertminderung des Unfallwagens

 

  • Unkostenpauschale für Ihre Ausgaben als Geschädigter

 

  • Kosten für die Entsorgung/Verschrottung bei Totalschaden

 

  • Gutachterkosten

 

  • Anwaltskosten

Dazu können bei einem Sachschaden auch personenbezogene Schadenersatzansprüche kommen:

  • Schmerzensgeld (ärztliches Attest erforderlich)

 

  • Übernahme von Heilungskosten

 

  • ggf. Schadenersatz für Arbeitsausfall/Verdienstausfall

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